Gymnasiale Oberstufe
Einführungsphase Klasse 11
Qualifikationsphase Klasse 12 und 13
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- Abschluss FORQ (Abschlusszeugnis der 10. Klasse)
- Versetzung in Klasse 11 (Gymnasium)
Rangfolge der Aufnahme
1. Schüler*innen unserer Schule
2. Schüler*innen von Oberschulen
3. Schüler*innen von anderen Gesamtschulen und Gymnasien
4. Schüler*innen aus anderen Bundesländern
Vorrang der Eignung = Durchschnittsnote Kl. 10
Einführungsphase
Ziele der Einführungsphase
- Einführung und Vertiefung von Arbeitstechniken
- Wiederholung bestimmter Lerninhalte
- Grundlage für Übergang und Bestehen der Qualifikationsphase
Neues in der Einführungsphase
- höheres Anforderungsniveau
- Punkte statt Noten (0-15)
- Klausuren (min. 90 Minuten)
- teilweise Unterricht am Nachmittag
- Blockunterricht (Doppelstunden)
Aufgabenfelder, Fächer und Kurse
Aufgabenfelder und Fächer
- Aufgabenfeld I (sprachlich-literarisch-künstlerisches): Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kunst und Musik
- Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftliches): Geografie, Geschichte und Politische Bildung
- Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches): Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik und Technik
- keine Zuordnung für Sport, Intensivierungskurs und Seminarkurs
Kurse
- Leistungskurs (LK) mit 5h/Woche ab dem zweiten Halbjahr der 11. Klasse (im ersten Halbjahr wird alles in Grundkursen unterrichtet)
- Grundkurs (GK) mit 3 h/Woche*
* neue Fremdsprache mit 4h/Woche
* Ma im Grundkurs 4h/Woche ab dem zweiten Halbjahr der 11. Klasse
- Intensivierungskurs (IK) 2h/Woche in der 11. Klasse
Der Intensivierungskurs dient dem Ausgleich unterschiedlicher Voraussetzungen und der fachlichen, fachübergreifenden oder fächerverbindenden Vertiefung.
- Seminarkurs (SK) 2h/Woche in der 12. und 13. Klasse
Der Seminarkurs dient dem Aufbau wissenschaftspropädeutischer Kompetenz oder der Berufs-und Studienorientierung. Er ist Pflicht in allen vier Qualifikationssemestern und muss in die Gesamtqualifikation mit eingebracht werden.
Belegverpflichtung
- die erste Fremdsprache ist mindestens 6 Jahre in der Sekundarstufe I belegt und wird fortgeführt
- wenn die 2. Fremdsprache mindestens 4 Jahre belegt wurde ist eine Abwahl möglich*
- wenn die 2. Fremdsprache weniger als 4 Jahr belegt wurde Pflicht
- wenn bisher keine 2. Fremdsprache gewählt wurde, dann muss spätestens jetzt eine gewählt werden
*bei Abwahl der 2. Fremdsprache muss ein Fach aus dem Aufgabenfeld II oder III angewählt werden
- aus Aufgabenfeld I (Deutsch, Englisch, Französich oder Spanisch*, Kunst oder Musik) müssen 4 oder 3* Fächer gewäht werden
- aus Aufgabenfeld II (Geschichte, Geografie oder Politische Bildung) werden mindestens 1 und maximal 3* Fächer gewählt
- aus Aufgabenfeld III (Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik* oder Technik*) müssen 2* oder 3 Fächer
- Sport muss belegt werden
- Intensivierungskurs (in der 11. Klasse) und Seminarkurs (in der 12. und 13. Klasse) muss belegt werden
* bei Abwahl
Klausuren
- in 11/I 90 Minuten in jedem Fach
- in 11/II 90 Minuten:
in Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik, einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft
in den zwei Leistungskursfächern
Versetzung in die Qualifikationsphase
- kein Fach darf mit Null Punkten abgeschlossen werden
- in einem Fach darf man weniger als 05 Punkte haben
- ein weiteres Fach kann mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden, wenn man mit einem anderen Fach ausgleichen kann
In dem Ausgleichsfach müssen mindestens 08 Punkte erreicht werden.
- Ausgleich eines Ausfalls im Leistungskursfach nur durch das andere Leistungskursfach
Leistungsbewertung
- jedes der vier Qualifikationssemester schließt mit einer Kursnote ab
- Klausur oder mündliche Leistungsfeststellung gehen zu jeweils einem Drittel in die Kursnote ein
- im Seminarkurs werden keine Klausuren geschrieben
- in der 12. Klasse oder im ersten Halbjahr der 13. Klasse ist ein anderer Leistungsnachweis freiwillig möglich
- in 13. Klasse (in einem der Halbjahre) gibt es eine zusätzliche mündliche Leistungsfeststellung in einer fortgeführten Fremdsprache (in kleinen Gruppen mit 2 bis 4 Schülern)
- im ersten Halbjahr der 13. Klasse wird ein schriftliches Probeabitur in allen drei schriftlichen Prüfungsfächern geschrieben
Abitur
Abiturprüfungen
- drei schriftliche Prüfungsfächer (zwei Leistungskurse und ein Grundkurs)
- ein mündliches Prüfungsfach (aus dem Grundkurs-Bereich)
- zwei Fächer aus Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache müssen vertreten sein
- jedes Aufgabenfeld muss bedient werden
- die neue Fremdsprache ist kein schriftliches Prüfungsfach
- wenn in einer Fremdsprache eine schriftliche Abiturprüfung absolviert werden soll, dann muss es vorher eine mündliche Leistungsfeststellung geben
- freiwillige fünfte Prüfung als Besondere Lernleistung ist möglich
Zusammensetzung der Abiturnote
Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen der Qualifikationsphase und den Ergebnissen der Abiturprüfungen zusammen.
- einzubringende Kurse aus der Qualifikationsphase:
- jeweils vier Halbjahreskurse der zwei Leistungskurse in doppelter Wertung
- 30 Halbjahreskurse der Grundkurse einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung
- alle Kurse aus: Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache
- alle Kurse aus einer Naturwissenschaft oder je zwei aus zwei Naturwissenschaften
- zwei Kurse der neuen Fremdsprache
- vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung oder fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung
Nichtbestehen der Abiturprüfung
- eine nichtbestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden
- die Wiederholung schließt die beiden letzten Schulhalbjahre der Qualifikationsphase ein
- eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden
Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
von den einzubringenden Kursen:
- Leistungskurse: höchstens drei Kurse mit weniger als fünf Punkten
- Grundkurse: höchstens vier Kurse mit weniger als fünf Punkten
- kein Kurs mit Null Punkten
- die Leistungen aus der Qualifikationsphase (nach Berechnungsvorgabe des MBJS) müssen insgesamt mindestens 200 Punkte ergeben
Ergebnisse der Abiturprüfungen:
- mindestens 3 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- mindestens 100 Punkte
- keine Prüfung mit Null Punkten
Mindestanforderung für den Erwerb der Fachhochschulreife
- es werden zwei aufeinanderfolgende Schulhalbjahre aus der Qualifikationsphase eingebarcht
einzubringende Kurse:
- jeweils zwei Kurse aus Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache, einem naturwissenschaftliches Fach und einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach müssen belegt werden
- mindestens 15 Halbjahreskurse sind einzubringen
- alle Leistungskurse gehen in doppelter Wertung ein und müssen mit insgesamt mindestens 40 Punkten abgeschlossen werden
- mindestens 9 Kurse müssen mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen werden
- in den Leistungskursfächern dürfen höchstens zwei Kurse mit weniger als fünf Punkten abgeschlossen werden
Präsentationen
Hier finden Sie die aktuellen Präsentationen der Elternversammlungen: