Übergang Klasse 7
Rechtliche Grundlagen:
- Einrichtung von 4 Klassen im 7. Jahrgang (1 x 28, 3 x 25) = 103 Aufnahmen
- abzüglich der Plätze für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf
- bis zu 10% Aufnahme von Härtefällen (Brandenburgisches Schulgesetz §53, (4))
Härtefälle können sein:
- Behinderung – d.h.: wenn nur diese Schule erreichbar und baulich geeignet ist,
- besondere familiäre und soziale Belastungen, die das üblicherweise Vorkommende bei weitem überschreiten,
- eine ansonsten in Betracht kommende Schule ist nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar.
- (Es müssen „…Umstände vorliegen, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar erscheinen lassen…“ – §53 Brandenburgisches Schulgesetz)
Laut § 32 Sek I –V Aufnahmeverfahren sind in der Gesamtschule zu vergebene Plätze ein Drittel AHR und zwei Drittel FOR/EBR.
- Vergabe der Plätze in der Vergabegruppe AHR erfolgt nach Eignung
- Eignungsreihenfolge: Der Vorrang der Eignung wird durch die Auswertung des Grundschulgutachtens und des Halbjahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 6 ermittelt.
Auswahlverfahren für die Vergabegruppe AHR:
Grundschulgutachten und Zeugnis (102 Punkte)
Grundschulgutachten (51 Punkte) |
Halbjahreszeugnis (51 Punkte) |
in besonderem Maße: 3 Punkte gut: 2 Punkte ausgeprägt: 1 Punkt in Ansätzen: 0 Punkte |
Note 1: 3 Punkte Note 2: 2 Punkte Note 3: 1 Punkt Note 4: 0 Punkte |
Alle 17 Kompetenzen gehen mit einfacher Wertung in die Berechnung der Punkte ein. |
Deutsch, Mathematik und Englisch gehen mit dreifacher Wertung in die Berechnung der Punkte ein. |
Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften gehen mit doppelter Wertung in die Berechnung der Punkte ein. |
|
LER/Religion, Musik, Kunst und Sport gehen mit einfacher Wertung in die Berechnung der Punkte ein. |
- Vergabe der Plätze in der Vergabegruppe FOR/EBR erfolgt nach der Nähe der Wohnung zur Schule.
- Reihenfolge wird nach der Entfernung ermittelt
- eine Aufnahme aus besonderen Gründen darf nicht mehr erfolgen
Anmeldeformular
- zwei gewünschte Schulen benennen
- Beide Wünsche sind gleichberechtigt. Die Reihenfolge der Bearbeitung der Anmeldung wird damit festgelegt.
- Wahlpflichtfach benennen (2. Fremdsprache-Französisch oder Spanisch, Naturwissenschaften, WAT)
- Vorliegen eines besonderen Härtefalls oder eines anderen besonderen Grundes ankreuzen (ggfs. Anlagen zum Nachweis beifügen)
- Hinweise und Wünsche (ggfs. gesondertes Blatt verwenden)
Auswahlverfahren
- bis 14.02.2024 Abgabe der Anmeldeunterlagen an der Grundschule
- 15.03.2024 Durchführung des eintägigen Probeunterricht
- ab 18.03.2024 Beginn des Erstwunschverfahrens
weitere Verfahrensweise
- Weitergabe abgelehnter Erstwünsche/Entgegennahme von Zweitwünschen
- ab 15.04.2024 Auswertung der Zweitwunschanmeldungen, Einordnung in die bereits vorhandenen Reihenfolgen, Weitergabe von verdrängten Erstwünschen an die Zweitwunschschule/von abgelehnten Zweitwünschen ans staatliche Schulamt
- 29.04.-07.06.2024 Angebots- und Zuweisungsverfahren durch das staatliche Schulamt
- 07.06.2024 Postausgang der Aufnahmebescheide