Inhalt

Service für Eltern und Schulsozialfonds

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) für Kinder und Jugendliche


Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet:
• Zuschüsse für das Mittagessen an Schulen, Kindergärten und in der Tagespflege,
• Lernförderung,
• Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
• Zuschüsse für kulturelle und sportliche Aktivitäten,
• Schülerbeförderung.


Dokumente (Landkreis Potsdam-Mittelmark)

allgemeines Informationsblatt

BuT allg Antrag auf BuT Leistungen

BuT Informationsblatt Lernförderung

BuT Antrag auf Lernförderung

Ansprechpartner

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Soziales und Wohnen
Team Bildung und Teilhabe
Postfach 1138, 14801 Bad Belzig
Telefon: 033841 91-611
Telefax: 033841 91-614
E-Mail: sozialamt@potsdam-mittelmark.de

Für Ihren Wohnort stehen Ihnen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
Telefon: 033841 91-611 Frau Wendt (für Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow, Nuthetal, Seddiner See)

Telefon: 033841 91-607 Frau Lucke (für Amt Beetzsee, Groß Kreutz/Havel, Kloster Lehnin, Niemegk, Treuenbrietzen, Wusterwitz, Ziesar, Schwielowsee, Werder/Havel)

Telefon: 033841 91-605 Frau Herold (für Bad Belzig, Amt Brück, Wiesenburg/Mark, Beelitz, Michendorf

Landkreis Teltow-Fläming
Sozialamt / Sonstige soziale Leistungen
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Dokumente (Teltow-Fläming)
https://www.teltow-flaeming.de/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen/details/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-bildungspaket


Schulsozialfonds
Was ist der Schulsozialfonds?
Allen Schülerinnen und Schülern an Schulen im Land Brandenburg soll es – unabhängig von der sozialen Lage der Eltern und in Ergänzung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes – ermöglicht werden, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilzunehmen. Deshalb gibt es an jeder Schule einen Sozialfonds für Schülerinnen und Schüler.

Wer ist die Zielgruppe?
Zielgruppe für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung sind Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10, deren Eltern sich in einer finanziellen Notlage befinden. Bedürftige Eltern wenden sich bitte an die Lehrkraft ihres Kindes oder die Schulleitung.

Was wird gefördert?
Alles, was zur Teilhabe am schulischen Leben und zur Erfüllung der Schulpflicht
notwendig ist.
Beispiele: persönlicher Schulbedarf, Schreibmaterialien, Schreibblöcke, Zirkel,
Taschenrechner, Hefter, Sportkleidung, Schultaschen, Theater-Abo, Arbeitshefte,
eintägige Exkursionen, Wandertage inkl. Fahrtkosten usw.

Was wird nicht gefördert?
- Alles, was über andere Fördermöglichkeiten erstattet wird, also z.B. BuT („Bildung
und Teilhabe“), direkte Leistungen des Jobcenters, Befreiung vom Eigenanteil bei
den Lehrbüchern usw.
- z.B. Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht, Mittagessen, Lehrbücher,
Schülerbeförderungskosten, Beiträge zur Klassenkasse usw.
Wer kann Förderung beantragen?
- Elternhäuser in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen, also generell Bezieher
von staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II, SGB XII o.ä.
- Elternhäuser in aktuell wirtschaftlicher Notlage, also z.B. nach schwerer
Erkrankung, Unfall, Trennung der Eltern, Todesfall, Wohnungsverlust o.ä.
- generell: nur Schülerinnen und Schüler 5.-10. Klasse (= Schulpflicht)
- ab 11. Klasse: Möglichkeit „Schüler-Bafög“ Land Brandenburg

Wie erfolgt die Antragstellung und Abrechnung?
Vorgegebene Antragsformulare gibt es nicht.
Dem Antrag bitte beilegen: originale Kaufbelege, Kopie Bescheide über
Sozialleistungen oder formlose Schilderung der aktuellen wirtschaftlichen Notlage.
Vorkasse erfolgt durch die Eltern. Es ist keine vorherige Auszahlung möglich.
Bankverbindung und Anschrift bitte nicht vergessen!