Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
von den einzubringenden Kursen:
- Leistungskurse: höchstens drei Kurse mit weniger als fünf Punkten
- Grundkurse: höchstens vier Kurse mit weniger als fünf Punkten
- kein Kurs mit Null Punkten
- die Leistungen aus der Qualifikationsphase (nach Berechnungsvorgabe des MBJS) müssen insgesamt mindestens 200 Punkte ergeben
Ergebnisse der Abiturprüfungen:
- mindestens 3 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
- mindestens 100 Punkte
- keine Prüfung mit Null Punkten