Abitur
Abiturprüfungen
- drei schriftliche Prüfungsfächer (zwei Leistungskurse und ein Grundkurs)
- ein mündliches Prüfungsfach (aus dem Grundkurs-Bereich)
- zwei Fächer aus Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache müssen vertreten sein
- jedes Aufgabenfeld muss bedient werden
- die neue Fremdsprache ist kein schriftliches Prüfungsfach
- wenn in einer Fremdsprache eine schriftliche Abiturprüfung absolviert werden soll, dann muss es vorher eine mündliche Leistungsfeststellung geben
- freiwillige fünfte Prüfung als Besondere Lernleistung ist möglich
Zusammensetzung der Abiturnote
Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen der Qualifikationsphase und den Ergebnissen der Abiturprüfungen zusammen.
- einzubringende Kurse aus der Qualifikationsphase:
- jeweils vier Halbjahreskurse der zwei Leistungskurse in doppelter Wertung
- 30 Halbjahreskurse der Grundkurse einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung
- alle Kurse aus: Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache
- alle Kurse aus einer Naturwissenschaft oder je zwei aus zwei Naturwissenschaften
- zwei Kurse der neuen Fremdsprache
- vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung oder fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung
Ab Abitur 2028 einzubringende Kurse aus der Qualifikationsphase:
- jeweils vier Halbjahreskurse der zwei Leistungskurse in doppelter Wertung
- 28 Halbjahreskurse der Grunkurse einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung
- alle Kurse aus: Deutsch, Mathematik, in einer fortgeführten Fremdsprache
- alle Kurse aus einer Naturwissenschaft oder je zwei aus zwei Naturwissenschaften
- zwei Kurse einer neu einsetzende Fremdsprache
- zwei Kurse aus Kunst oder Musik
- vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung oder fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung
Nichtbestehen der Abiturprüfung
- eine nichtbestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden
- die Wiederholung schließt die beiden letzten Schulhalbjahre der Qualifikationsphase ein
- eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden