Inhalt

Abitur

Abiturprüfungen

  • drei schriftliche Prüfungsfächer (zwei Leistungskurse und ein Grundkurs)
  • ein mündliches Prüfungsfach (aus dem Grundkurs-Bereich)
  • zwei Fächer aus Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache müssen vertreten sein
  • jedes Aufgabenfeld muss bedient werden
  • die neue Fremdsprache ist kein schriftliches Prüfungsfach
  • wenn in einer Fremdsprache eine schriftliche Abiturprüfung absolviert werden soll, dann muss es vorher eine mündliche Leistungsfeststellung geben
  • freiwillige fünfte Prüfung als Besondere Lernleistung ist möglich

Zusammensetzung der Abiturnote

Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen der Qualifikationsphase und den Ergebnissen der Abiturprüfungen zusammen.

  • einzubringende Kurse aus der Qualifikationsphase:
  • jeweils vier Halbjahreskurse der zwei Leistungskurse in doppelter Wertung
  • 30 Halbjahreskurse der Grundkurse einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung
  • alle Kurse aus: Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache
  • alle Kurse aus einer Naturwissenschaft oder je zwei aus zwei Naturwissenschaften
  • zwei Kurse der neuen Fremdsprache
  • vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung oder fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung

Ab Abitur 2028 einzubringende Kurse aus der Qualifikationsphase:

  • jeweils vier Halbjahreskurse der zwei Leistungskurse in doppelter Wertung
  • 28 Halbjahreskurse der Grunkurse einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung
  • alle Kurse aus: Deutsch, Mathematik, in einer fortgeführten Fremdsprache
  • alle Kurse aus einer Naturwissenschaft oder je zwei aus zwei Naturwissenschaften
  • zwei Kurse einer neu einsetzende Fremdsprache
  • zwei Kurse aus Kunst oder Musik
  • vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung oder fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung

Nichtbestehen der Abiturprüfung

  • eine nichtbestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden
  • die Wiederholung schließt die beiden letzten Schulhalbjahre der Qualifikationsphase ein
  • eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden