Inhalt

Versetzung in die Qualifikationsphase

  • kein Fach darf mit Null Punkten abgeschlossen werden
  • in einem Fach darf man weniger als 05 Punkte haben
  • ein weiteres Fach kann mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden, wenn man mit einem anderen Fach ausgleichen kann

In dem Ausgleichsfach müssen mindestens 08 Punkte erreicht werden.

  • Ausgleich eines Ausfalls im Leistungskursfach nur durch das andere Leistungskursfach