Versetzung in die Qualifikationsphase
- kein Fach darf mit Null Punkten abgeschlossen werden
- in einem Fach darf man weniger als 05 Punkte haben
- ein weiteres Fach kann mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden, wenn man mit einem anderen Fach ausgleichen kann
In dem Ausgleichsfach müssen mindestens 08 Punkte erreicht werden.
- Ausgleich eines Ausfalls im Leistungskursfach nur durch das andere Leistungskursfach