Belegverpflichtung
- die erste Fremdsprache ist mindestens 6 Jahre in der Sekundarstufe I belegt und wird fortgeführt
- wenn die 2. Fremdsprache mindestens 4 Jahre belegt wurde ist eine Abwahl möglich*
- wenn die 2. Fremdsprache weniger als 4 Jahr belegt wurde Pflicht
- wenn bisher keine 2. Fremdsprache gewählt wurde, dann muss spätestens jetzt eine gewählt werden
*bei Abwahl der 2. Fremdsprache muss ein Fach aus dem Aufgabenfeld II oder III angewählt werden
- aus Aufgabenfeld I (Deutsch, Englisch, Französich oder Spanisch*, Kunst oder Musik) müssen 4 oder 3* Fächer gewäht werden
- aus Aufgabenfeld II (Geschichte, Geografie oder Politische Bildung) werden mindestens 1 und maximal 3* Fächer gewählt
- aus Aufgabenfeld III (Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik* oder Technik*) müssen 2* oder 3 Fächer
- Sport muss belegt werden
- Intensivierungskurs (in der 11. Klasse) und Seminarkurs (in der 12. und 13. Klasse) muss belegt werden
* bei Abwahl