Regeln für unsere Sicherheit
Aus Sicherheitsgründen sind das Sitzen auf den Fensterbänken, das Hinauslehnen und das Hinauswerfen von Gegenständen aus den Fenstern nicht gestattet. Fenster dürfen nur mit Zustimmung der Aufsichtspersonen geöffnet werden.
Technische Geräte, die zur Schulausstattung gehören (Overheadprojektoren, Fernseher, Computer, Beamer, Whiteboards usw.), werden ausschließlich von Lehrkräften bedient. Schülerinnen und Schüler nutzen technische Geräte nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft.
Die Sicherheitseinrichtungen im Schulgebäude müssen jederzeit funktionstüchtig sein. Die Auslösung von Not- und Alarmanlagen ist nur für den Ernstfall gestattet. Ein Missbrauch kann die Sicherheit der anderen Schulangehörigen gefährden, ist strengstens untersagt und wird zur Anzeige gebracht.
Bei Feueralarm (Sirene) verlassen alle unverzüglich das Schulgebäude auf den angegebenen Fluchtwegen und begeben sich klassen- bzw. kursweise auf den Sportplatz.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Sportgeräte, wie Longboards, Skateboards, u. Ä. nicht im Schulgebäude und nicht auf dem Schulgelände genutzt werden. Das Befahren des Schulhofes mit PKWs, Mofas, Rollern, u. a. ist ebenso nicht gestattet.
Fahrräder sind nicht durch den Schulträger versichert, deshalb ist eine eigene Fahrradversicherung dringend empfohlen. Fahrräder sollen nur an den dafür vorgesehenen Fahrradständern auf dem Schulhof angeschlossen werden.
Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist untersagt. Das Mitbringen, der Gebrauch und die Weitergabe bzw. der Vertrieb von Drogen (einschließlich Alkohol) jeglicher Art ist verboten.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht.
Es ist verboten, Waffen aller Art (Kampfspray, Messer, Schlagringe usw.) auf das Schulgelände und in das Schulgebäude mitzubringen und zu benutzen. Bei Verstößen ist mit einer polizeilichen Anzeige zu rechnen.
Elektronische Gegenstände, wie Handys/Smartphones, Kameras, MP3-Player,
Laptops, Spielekonsolen sollen nicht mit in die Schule gebracht werden, da sie nicht durch den Schulträger versichert sind. Ansonsten müssen sie zu Beginn des Unterrichts und anderen schulischen Veranstaltungen ausgeschaltet werden. Im Schulgebäude, vor allem auf dem oberen und mittleren Flur, ist der Gebrauch des Handys zu privaten Zwecken und zum Spielen nicht erwünscht.
Laute Musik aus privaten Abspielgeräten ist im Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus dürfen keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder anderem Personal gemacht und veröffentlicht werden. Der Austausch von Gewaltvideos u. Ä. ist untersagt. Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht wird zur Anzeige gebracht.