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Aufenthalt auf dem Schulgelände

Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude, den Schulhof, beide Turnhallen, den Sportplatz, den Parkplatz und den Weg vor der Schule.
Bereits vor dem Unterricht öffnen an Schultagen die Schulbibliothek (R 003) und das max.go (R 001) im Erdgeschoss. Ab 7.20 Uhr ist die gesamte Schule geöffnet. Als Ein- und Ausgänge werden von den Schülerinnen und Schülern die Seiteneingänge und der hintere Ein- bzw. Ausgang zum Schulhof benutzt. Der vordere Eingang zur Straße ist für Lehrkräfte und Besucher vorgesehen.
Der Schulparkplatz ist bis 12 Uhr werktags nur der Nutzung durch Lehrkräfte, technische Kräfte und Besucher vorbehalten.
In den Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhof. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ist grundsätzlich verboten. Ausnahme: Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen ab 18 Jahren oder mit Erlaubnis der Eltern in den Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen.
Wird bei schlechtem Wetter abgeklingelt, halten sich alle Schülerinnen und Schüler im unteren und mittleren Flur auf.
Abendveranstaltungen sollen um 21.45 Uhr beendet werden, damit das Schulgebäude um 22.00 Uhr geschlossen werden kann. Die Termine von außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Sitzungen sind mit der Schulleitung und dem Hausmeister rechtzeitig abzusprechen.