Inhalt

Gymnasiale Oberstufe

Einführungsphase Klasse 11

Qualifikationsphase Klasse 12 und 13

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

  • Abschluss FORQ (Abschlusszeugnis der 10. Klasse)
  • Versetzung in Klasse 11 (Gymnasium)

Rangfolge der Aufnahme

1. Schüler*innen unserer Schule
2. Schüler*innen von Oberschulen
3. Schüler*innen von anderen Gesamtschulen und Gymnasien
4. Schüler*innen aus anderen Bundesländern

Vorrang der Eignung = Durchschnittsnote Kl. 10

Einführungsphase

Ziele der Einführungsphase

  • Einführung und Vertiefung von Arbeitstechniken
  • Wiederholung bestimmter Lerninhalte
  • Grundlage für Übergang und Bestehen der Qualifikationsphase

Neues in der Einführungsphase

  • höheres Anforderungsniveau
  • Punkte statt Noten (0-15)
  • Klausuren (min. 90 Minuten)
  • teilweise Unterricht am Nachmittag
  • Blockunterricht (Doppelstunden)

Aufgabenfelder, Fächer und Kurse

Aufgabenfelder und Fächer

  • Aufgabenfeld I (sprachlich-literarisch-künstlerisches): Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Kunst und Musik
  • Aufgabenfeld II (gesellschaftswissenschaftliches): Geografie, Geschichte und Politische Bildung
  • Aufgabenfeld III (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches): Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik und Technik
  • keine Zuordnung für Sport, Intensivierungskurs und Seminarkurs

Kurse

  • Leistungskurs (LK) mit 5h/Woche ab dem zweiten Halbjahr der 11. Klasse (im ersten Halbjahr wird alles in Grundkursen unterrichtet)
  • Grundkurs (GK) mit 3 h/Woche*

* neue Fremdsprache mit 4h/Woche
* Ma im Grundkurs 4h/Woche ab dem zweiten Halbjahr der 11. Klasse

  • Intensivierungskurs (IK) 2h/Woche in der 11. Klasse

Der Intensivierungskurs dient dem Ausgleich unterschiedlicher Voraussetzungen und der fachlichen, fachübergreifenden oder fächerverbindenden Vertiefung.

  • Seminarkurs (SK) 2h/Woche in der 12. und 13. Klasse

Der Seminarkurs dient dem Aufbau wissenschaftspropädeutischer Kompetenz oder der Berufs-und Studienorientierung. Er ist Pflicht in allen vier Qualifikationssemestern und muss in die Gesamtqualifikation mit eingebracht werden.

Belegverpflichtung

  • die erste Fremdsprache ist mindestens 6 Jahre in der Sekundarstufe I belegt und wird fortgeführt
  • wenn die 2. Fremdsprache mindestens 4 Jahre belegt wurde ist eine Abwahl möglich*
  • wenn die 2. Fremdsprache weniger als 4 Jahr belegt wurde  Pflicht
  • wenn bisher keine 2. Fremdsprache gewählt wurde, dann muss spätestens jetzt eine gewählt werden

*bei Abwahl der 2. Fremdsprache muss ein Fach aus dem Aufgabenfeld II oder III angewählt werden

  • aus Aufgabenfeld  I (Deutsch, Englisch, Französich oder Spanisch*, Kunst oder Musik) müssen 4 oder 3* Fächer gewäht werden
  • aus Aufgabenfeld II (Geschichte, Geografie oder Politische Bildung) werden mindestens 1 und maximal 3* Fächer gewählt
  • aus Aufgabenfeld III (Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik* oder Technik*) müssen 2* oder 3 Fächer
  • Sport muss belegt werden
  • Intensivierungskurs (in der 11. Klasse) und Seminarkurs (in der 12. und 13. Klasse) muss belegt werden

* bei Abwahl

Klausuren

  • in 11/I 90 Minuten in jedem Fach
  • in 11/II 90 Minuten:

in Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik, einer Gesellschaftswissenschaft und einer Naturwissenschaft

in den zwei Leistungskursfächern

Versetzung in die Qualifikationsphase

  • kein Fach darf mit Null Punkten abgeschlossen werden
  • in einem Fach darf man weniger als 05 Punkte haben
  • ein weiteres Fach kann mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden, wenn man mit einem anderen Fach ausgleichen kann

In dem Ausgleichsfach müssen mindestens 08 Punkte erreicht werden.

  • Ausgleich eines Ausfalls im Leistungskursfach nur durch das andere Leistungskursfach

Leistungsbewertung

  • jedes der vier Qualifikationssemester schließt mit einer Kursnote ab
  • Klausur oder mündliche Leistungsfeststellung gehen zu jeweils einem Drittel in die Kursnote ein
  • im Seminarkurs werden keine Klausuren geschrieben
  • in der 12. Klasse oder im ersten Halbjahr der 13. Klasse ist ein anderer Leistungsnachweis freiwillig möglich
  • in 13. Klasse (in einem der Halbjahre) gibt es eine zusätzliche mündliche Leistungsfeststellung in einer fortgeführten Fremdsprache (in kleinen Gruppen mit 2 bis 4 Schülern)
  • im ersten Halbjahr der 13. Klasse wird ein schriftliches Probeabitur in allen drei schriftlichen Prüfungsfächern geschrieben

Abitur

Abiturprüfungen

  • drei schriftliche Prüfungsfächer (zwei Leistungskurse und ein Grundkurs)
  • ein mündliches Prüfungsfach (aus dem Grundkurs-Bereich)
  • zwei Fächer aus Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache müssen vertreten sein
  • jedes Aufgabenfeld muss bedient werden
  • die neue Fremdsprache ist kein schriftliches Prüfungsfach
  • wenn in einer Fremdsprache eine schriftliche Abiturprüfung absolviert werden soll, dann muss es vorher eine mündliche Leistungsfeststellung geben
  • freiwillige fünfte Prüfung als Besondere Lernleistung ist möglich

Zusammensetzung der Abiturnote

Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen der Qualifikationsphase und den Ergebnissen der Abiturprüfungen zusammen.

  • einzubringende Kurse aus der Qualifikationsphase:
  • jeweils vier Halbjahreskurse der zwei Leistungskurse in doppelter Wertung
  • 30 Halbjahreskurse der Grundkurse einschließlich der vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung
  • alle Kurse aus: Deutsch, Mathematik und einer fortgeführten Fremdsprache
  • alle Kurse aus einer Naturwissenschaft oder je zwei aus zwei Naturwissenschaften
  • zwei Kurse der neuen Fremdsprache
  • vier Abiturprüfungen in fünffacher Wertung oder fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung

Nichtbestehen der Abiturprüfung

  • eine nichtbestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden
  • die Wiederholung schließt die beiden letzten Schulhalbjahre der Qualifikationsphase ein
  • eine bestandene Abiturprüfung kann nicht wiederholt werden

Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

von den einzubringenden Kursen:

  • Leistungskurse: höchstens drei Kurse mit weniger als fünf Punkten
  • Grundkurse: höchstens vier Kurse mit weniger als fünf Punkten
  • kein Kurs mit Null Punkten
  • die Leistungen aus der Qualifikationsphase (nach Berechnungsvorgabe des MBJS) müssen insgesamt mindestens 200 Punkte ergeben

Ergebnisse der Abiturprüfungen:

  • mindestens 3 Prüfungen mit mindestens 5 Punkten
  • mindestens 100 Punkte
  • keine Prüfung mit Null Punkten

Mindestanforderung für den Erwerb der Fachhochschulreife

  • es werden zwei aufeinanderfolgende Schulhalbjahre  aus der Qualifikationsphase eingebarcht

einzubringende Kurse:

  • jeweils zwei Kurse aus Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache, einem naturwissenschaftliches Fach und einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach müssen belegt werden
  • mindestens 15 Halbjahreskurse sind einzubringen
  • alle Leistungskurse gehen in doppelter Wertung ein und müssen mit insgesamt mindestens 40 Punkten abgeschlossen werden
  • mindestens 9 Kurse müssen mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen werden
  • in den Leistungskursfächern dürfen höchstens zwei Kurse mit weniger als fünf Punkten abgeschlossen werden

Präsentationen

Hier finden Sie die aktuellen Präsentationen der Elternversammlungen:

  • GOSTV 2018 Elternabend Schuljahr 2023/2024

  • Elternabend Qualifikationsphase

  • Elternabend Qualifikationsphase Abitur