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Übergang Klasse 7

Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2024/2025

Rechtliche Grundlagen:

  • Einrichtung von 4 Klassen im 7. Jahrgang (1 x 28, 3 x 25) = 103 Aufnahmen
  • abzüglich der Plätze für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf
  • bis zu 10% Aufnahme von Härtefällen (Brandenburgisches Schulgesetz §53, (4))

Härtefälle können sein:

  • Behinderung – d.h.: wenn nur diese Schule erreichbar und baulich geeignet ist,
  • besondere familiäre und soziale Belastungen, die das üblicherweise Vorkommende bei weitem überschreiten,
  • eine ansonsten in Betracht kommende Schule ist nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar.
  • (Es müssen „…Umstände vorliegen, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar erscheinen lassen…“ – §53 Brandenburgisches Schulgesetz)

Laut § 32 Sek I –V Aufnahmeverfahren sind in der Gesamtschule zu vergebene Plätze ein Drittel AHR und zwei Drittel FOR/EBR.

  • Vergabe der Plätze in der Vergabegruppe AHR erfolgt nach Eignung
  • Eignungsreihenfolge: Der Vorrang der Eignung wird durch die Auswertung des Grundschulgutachtens und des Halbjahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 6 ermittelt.

Auswahlverfahren für die Vergabegruppe AHR:

Grundschulgutachten und Zeugnis (102 Punkte)

Grundschulgutachten (51 Punkte)
Halbjahreszeugnis (51 Punkte)

in besonderem Maße: 3 Punkte

gut: 2 Punkte

ausgeprägt: 1 Punkt

in Ansätzen: 0 Punkte

Note 1:    3 Punkte

Note 2:    2 Punkte

Note 3:    1 Punkt

Note 4:    0 Punkte

Alle 17 Kompetenzen gehen mit einfacher

Wertung in die Berechnung der Punkte ein.

Deutsch, Mathematik und Englisch gehen mit

dreifacher Wertung in die Berechnung der Punkte ein.


Naturwissenschaften und Gesellschaftswissenschaften

gehen mit doppelter Wertung in die Berechnung

der Punkte ein.


LER/Religion, Musik, Kunst und Sport gehen mit

einfacher Wertung in die Berechnung der Punkte ein.

  • Vergabe der Plätze in der Vergabegruppe FOR/EBR erfolgt nach der Nähe der Wohnung zur Schule.
  • Reihenfolge wird nach der Entfernung ermittelt
  • eine Aufnahme aus besonderen Gründen darf nicht mehr erfolgen

Anmeldeformular

  • zwei gewünschte Schulen benennen
  • Beide Wünsche sind gleichberechtigt. Die Reihenfolge der Bearbeitung der Anmeldung wird damit festgelegt.
  • Wahlpflichtfach benennen (2. Fremdsprache-Französisch oder Spanisch, Naturwissenschaften, WAT)
  • Vorliegen eines besonderen Härtefalls oder eines anderen besonderen Grundes ankreuzen (ggfs. Anlagen zum Nachweis beifügen)
  • Hinweise und Wünsche (ggfs. gesondertes Blatt verwenden)

Auswahlverfahren

  • bis 14.02.2024 Abgabe der Anmeldeunterlagen an der Grundschule
  • 15.03.2024  Durchführung des eintägigen Probeunterricht
  • ab 18.03.2024 Beginn des Erstwunschverfahrens

weitere Verfahrensweise

  • Weitergabe abgelehnter Erstwünsche/Entgegennahme von Zweitwünschen
  • ab 15.04.2024 Auswertung der Zweitwunschanmeldungen, Einordnung in die bereits vorhandenen Reihenfolgen, Weitergabe von verdrängten Erstwünschen an die Zweitwunschschule/von abgelehnten Zweitwünschen ans staatliche Schulamt
  • 29.04.-07.06.2024 Angebots- und Zuweisungsverfahren durch das staatliche Schulamt
  • 07.06.2024 Postausgang der Aufnahmebescheide