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„Eine Schule für ALLE“  Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow

Haus- und Schulordnung

Unsere Leitideen

In unserer Schule

  • arbeiten wir alle miteinander und füreinander
  • sind wir tolerant, gehen höflich und respektvoll miteinander um
  • lernen wir, wie man lernt
  • bereiten wir auf die Zukunft vor
  • haben wir gemeinsam Spaß

Deshalb ist es für uns alle selbstverständlich, dass wir

  • höflich und freundlich zu allen Mitschülerinnen und Mitschülern und zu allen in der Schule tätigen Personen sind
  • Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel der Schule und das Eigentum anderer pfleglich behandeln und nicht mutwillig beschädigen
  • Schwächere schützen
  • auf Provokationen gelassen reagieren
  • niemanden schlagen oder quälen
  • Hilfe herbeiholen, wenn man mit einer Situation nicht allein fertig wird
  • auf dem Schulgelände nicht rauchen und keine anderen Drogen konsumieren


Für mich als Schülerin oder Schüler der Maxim-Gorki-Gesamtschule ist es selbstverständlich, dass ich

  • im Unterricht aufmerksam bin und konzentriert arbeite
  • pünktlich zum Unterricht im Raum anwesend bin
  • auf meinem Platz die benötigten Materialien zurechtlege und bereithalte
  • während des Unterrichts nicht esse, keine Kopfbedeckung (außer aus religiösen Gründen) trage und keinen Kaugummi kaue
  • die Anweisungen von Lehrerinnen, Lehrern und anderen in der Schule tätigen Personen befolge
  • Unfälle oder Sachbeschädigungen der unterrichtenden Lehrerin oder dem unterrichtendem Lehrer melde
  • grundsätzlich in den Pausen zur Toilette gehe und mich auf dem Schulhof aufhalte
  • mein Handy/Smartphone, Spielekonsolen, Kameras und andere elektronische Geräte, die nicht ausdrücklich im Unterricht verwendet werden sollen, ausgeschaltet und weggepackt in meiner Schultasche liegen

An unserer Schule gelten folgende Vereinbarungen:


Aufenthalt auf dem Schulgelände

Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude, den Schulhof, beide Turnhallen, den Sportplatz, den Parkplatz und den Weg vor der Schule.
Bereits vor dem Unterricht öffnen an Schultagen die Schulbibliothek (R 003) und das max.go (R 001) im Erdgeschoss. Ab 7.20 Uhr ist die gesamte Schule geöffnet. Als Ein- und Ausgänge werden von den Schülerinnen und Schülern die Seiteneingänge und der hintere Ein- bzw. Ausgang zum Schulhof benutzt. Der vordere Eingang zur Straße ist für Lehrkräfte und Besucher vorgesehen.
Der Schulparkplatz ist bis 12 Uhr werktags nur der Nutzung durch Lehrkräfte, technische Kräfte und Besucher vorbehalten.
In den Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler auf den Pausenhof. Das Verlassen des Schulgeländes in den Pausen ist grundsätzlich verboten. Ausnahme: Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen ab 18 Jahren oder mit Erlaubnis der Eltern in den Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen.
Wird bei schlechtem Wetter abgeklingelt, halten sich alle Schülerinnen und Schüler im unteren und mittleren Flur auf.
Abendveranstaltungen sollen um 21.45 Uhr beendet werden, damit das Schulgebäude um 22.00 Uhr geschlossen werden kann. Die Termine von außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Sitzungen sind mit der Schulleitung und dem Hausmeister rechtzeitig abzusprechen.

Unterrichtsablauf

Die Eltern tragen Sorge dafür, dass die minderjährigen Schülerinnen und Schüler durch einen pünktlichen Unterrichtsbeginn ihr Recht auf Bildung und Erziehung wahrnehmen können.
Die Lernzeit ist kostbar, deshalb sind die Lehrerinnen und Lehrer und die Schülerinnen und Schüler mit dem Vorklingeln im Unterrichtsraum. Zur Begrüßung am Beginn des Unterrichtsblockes stehen die Schülerinnen und Schüler der Sek. I auf. Der Unterrichtsblock wird durch die unterrichtende Lehrkraft beendet.
Zu den Pflichten einer Schülerin und eines Schülers gehört das Mitbringen und Auspacken aller erforderlichen Unterrichtsmaterialien (Schultasche, Schreibmaterialien, Hausaufgabenheft, Hefter und Papier, Lehrbücher und in einzelnen Fächern notwendige Hilfsmittel).
Die Schülerinnen und Schüler übernehmen die Mitverantwortung für eine anregende Lernatmosphäre, die zu ihren Lernerfolgen führt.
Essen (einschließlich Kaugummikauen) ist im Unterricht grundsätzlich untersagt, über die Erlaubnis des Trinkens entscheidet die jeweilige Lehrkraft.
Sollte mit Beginn des Unterrichts die Lehrerin oder der Lehrer nicht in der Klasse oder dem Kurs erscheinen, hat sich eine Vertreterin oder ein Vertreter der Klasse/des Kurses unverzüglich im Sekretariat zu melden.

Unterrichtsräume

Die Unterrichtsräume betreten die Schülerinnen und Schüler nur in Begleitung der unterrichtenden Lehrkraft oder nach ausdrücklicher Erlaubnis durch eine andere Lehrkraft.
In den Fachräumen gelten die entsprechenden Fachraumordnungen, über diese werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn jedes Schuljahres von der jeweiligen Lehrkraft belehrt.
Die Jacken werden in der Regel an die in den Räumen angebrachten Haken gehängt.
Alle Unterrichtsräume müssen sauber und ordentlich verlassen werden. Dafür ist die jeweilige Klasse selbst verantwortlich. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und das Whiteboard auszuschalten, zu säubern oder die Tafel nass zu wischen.

Mittagessen

Das Mittagessen wird im Speiseraum (Raum 022) eingenommen. Am Essen dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die eine gültige Chipkarte vorlegen. Die Jacken sind vor dem Speiseraum anzuhängen. Für das Abräumen und Säubern der Tische ist jede Schülerin, jeder Schüler selbst verantwortlich.
Das Bestellen von Speisen oder Getränken bei externen Anbietern (z. B. Pizzadienst) und die Lieferung in die Schule sind für Schülerinnen und Schüler untersagt.

Regeln für unsere Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen sind das Sitzen auf den Fensterbänken, das Hinauslehnen und das Hinauswerfen von Gegenständen aus den Fenstern nicht gestattet. Fenster dürfen nur mit Zustimmung der Aufsichtspersonen geöffnet werden.
Technische Geräte, die zur Schulausstattung gehören (Overheadprojektoren, Fernseher, Computer, Beamer, Whiteboards usw.), werden ausschließlich von Lehrkräften bedient. Schülerinnen und Schüler nutzen technische Geräte nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft.
Die Sicherheitseinrichtungen im Schulgebäude müssen jederzeit funktionstüchtig sein. Die Auslösung von Not- und Alarmanlagen ist nur für den Ernstfall gestattet. Ein Missbrauch kann die Sicherheit der anderen Schulangehörigen gefährden, ist strengstens untersagt und wird zur Anzeige gebracht.
Bei Feueralarm (Sirene) verlassen alle unverzüglich das Schulgebäude auf den angegebenen Fluchtwegen und begeben sich klassen- bzw. kursweise auf den Sportplatz.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Sportgeräte, wie Longboards, Skateboards, u. Ä. nicht im Schulgebäude und nicht auf dem Schulgelände genutzt werden. Das Befahren des Schulhofes mit PKWs, Mofas, Rollern, u. a. ist ebenso nicht gestattet.
Fahrräder sind nicht durch den Schulträger versichert, deshalb ist eine eigene Fahrradversicherung dringend empfohlen. Fahrräder sollen nur an den dafür vorgesehenen Fahrradständern auf dem Schulhof angeschlossen werden.
Tiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht mit in die Schule gebracht werden.


Das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist untersagt. Das Mitbringen, der Gebrauch und die Weitergabe bzw. der Vertrieb von Drogen (einschließlich Alkohol) jeglicher Art ist verboten.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz werden ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht.

Es ist verboten, Waffen aller Art (Kampfspray, Messer, Schlagringe usw.) auf das Schulgelände und in das Schulgebäude mitzubringen und zu benutzen. Bei Verstößen ist mit einer polizeilichen Anzeige zu rechnen.
Elektronische Gegenstände, wie Handys/Smartphones, Kameras, MP3-Player,
Laptops, Spielekonsolen sollen nicht mit in die Schule gebracht werden, da sie nicht durch den Schulträger versichert sind. Ansonsten müssen sie zu Beginn des Unterrichts und anderen schulischen Veranstaltungen ausgeschaltet werden. Im Schulgebäude, vor allem auf dem oberen und mittleren Flur, ist der Gebrauch des Handys zu privaten Zwecken und zum Spielen nicht erwünscht.
Laute Musik aus privaten Abspielgeräten ist im Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus dürfen keine Aufnahmen (Foto, Video, Ton) von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder anderem Personal gemacht und veröffentlicht werden. Der Austausch von Gewaltvideos u. Ä. ist untersagt. Ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht wird zur Anzeige gebracht.

Bei Zuwiderhandlungen werden auf der Grundlage des Schulgesetzes unverzüglich Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

Die Schulkonferenz der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow hat über die Haus- und Schulordnung beraten und die vorliegende Version am 10.10.2016 beschlossen. Sie ist damit ein Regelwerk, an das alle am Schulleben Beteiligten gebunden sind und das in dieser Fassung am 11.10.2016 in Kraft tritt.